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Kosten für Stufe 1 Bronze

und Lizenzprogramm

Für alle Instruktoren

Stufe 1 Bronze einmalig

6'500.- CHF

5'909.- EUR

Für alle Instruktoren

Lizenzgrundgebühr einmalig*

480.- CHF

436.- EUR

Lizenzabgaben

laufend*

348.- CHF (jährl.)

316.- EUR (jährl.)

Optional

Addendum Domain einmalig**

300.- CHF

272.- EUR

Addendum Domain

laufend**

60.- CHF (jährl.)

54.- EUR (jährl.)

Optional

Addendum Studio einmalig**

1'500.- CHF

1'363.- EUR

Addendum Studio

laufend**

360.- CHF (jährl.)

327.- EUR (jährl).

*Im entsprechenden Vertrag zu finden unter Punkt 5

** im entsprechenden Vertrag zu finden unter Punkt 3

Änderungen und Irrtümer vorbehalten | Euro Preise ohne Dezimalangabe

Informationen zum Lizenzprogramm der CANTIENICA AG finden Sie hier:

Kosten für weitere Aus- und Weiterbildungen

Stufe
Typ
Preis CHF
Preis EUR
Stufe 2 Silber
Ausbildung
CHF 3600
EUR 3272
Stufe 3a
Ausbildung
CHF 2500
EUR 2272
Stufe 3b Gold
Ausbildung
CHF 2500
EUR 2272
Stufe 4 Platin
Ausbildung
CHF 3800
EUR 3454
C® in Yoga
Ausbildung
CHF 3300
EUR 3000
Stufe 1 Bronze
Reinsitzer
CHF 1250
EUR 1136
Stufe 2 Silber
Reinsitzer
CHF 1000
EUR 909
Stufe 3a
Reinsitzer
CHF 750
EUR 681
Stufe 3b Gold
Reinsitzer
CHF 750
EUR 681
Stufe 4 Platin
Reinsitzer
CHF 1200
EUR 1090
Refresher
Stufen- & Themen-Refresher (1 Tag)
CHF 450
EUR 409
Workshop
Workshop (1Tag)
CHF 450 bis 600
EUR 409 bis 545

Nach der Anmeldung zu einer Ausbildung wird Ihnen eine schriftliche Rechnung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhalten Sie Mahnungen. Pro Mahnung werden Kosten von CHF 50.00 verrechnet.

Falls Sie aus anderen Gründen eine Terminänderung bzw. Umbuchung wünschen, ist dies der CANTIENICA AG bis 4 Monate vor Ausbildungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Eine Terminänderung bzw. Umbuchung ist gegen Zahlung einer Gebühr von 20% des Kurspreises möglich. Für die Umbuchung des Follow-ups wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 300.00 erhoben. 

In keinem Fall hat die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Anspruch auf Rückzahlung.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB finden hier hier:

Fördergelder, Kostenübernahmen

In der Schweiz sind Arbeitslosenkassen und die IV-Stellen bereit, unter gewissen Umständen die Kosten für die Umschulung, Zweitausbildung oder Wiedereinstiegsprogramme zu übernehmen. Sprechen Sie mit den entsprechenden Ämtern. 

In der EU können Sie möglicherweise Fördergelder bei den Europäischen Sozialfonds beantragen.

 

Da es für jedes Land, Bundesland, Kanton andere Bestimmungen gibt, kann die CANTIENICA AG nicht tiefer auf die verschiedenen Möglichkeiten eingehen. Wir wissen nur, dass es allerlei Möglichkeiten an Unterstützung gibt. 

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Seefeldstrasse 215

8008 Zürich

Schweiz

+41 44 388 72 72 

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